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Beiträge

Beiträge des VfL Kirchheim unter Teck e.V.
gemäß § 6 der Vereinssatzung

Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt: *Stand 1. Januar 2005*

Beitrag-
klasse          
Mitgliederart         Beitragshöhe/ Euro
1.) Erwachsene, Einzelmitglieder über 18 Jahre

76,00 €

2.) Ehepaare

112,00 €

3.)

Familienbeiträge(Ehepaar und Kinder zwischen 14 und 18 Jahren)

140,00 €

4.)

Kinder bis 14 JahreGrundbeitrag ( dieser wird in der jeweiligen Abteilung erhoben, in dem das Kind Sport treibt)

  20,00 €

5.)

Jugendliche unter 18 Jahre                                     Schüler, Auszubildende, Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende

  48,50 €

6.) Studenten bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren       (auf Antrag)

  48,50 €

7.) auswärtige passive Mitglieder

  38,00 €

8.) Senioren/innen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr

  48,50 €

9.) Versehrte/Behinderte  (auf Antrag)

  38,00 €

10.)            

Ehrenmitglieder

    0,00 €

11.)            

Neu

  84,00 €

Alleinerziehende mit Kind zwischen 14 - 18 Jahren

Weitere Ermäßigungen sind unzuläßig!

 

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitragserklärung.

Der Mitgliedsbeitrag wird vom Hauptausschuß beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Der Hauptausschuß kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen.

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle vorzulegen, ein Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.

In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB enthalten.

Der Einzug des Mitgliedbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV, bis spätestens 1. März jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Dieses sollte eine Deckung vorweisen.

Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren der EDV nicht teilgenommen haben, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens 1. Mai jeden Jahres auf einen der Beitragskonten. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50 Euro erhoben.

Bei vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab dem 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei der VfL-Geschäftsstelle bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.

Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluß der Abteilungsversammlung, Abteilungsbeiträge, Umlagen und aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.

Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.


Mit freundlicher
Unterstützung von: